Sachkundeprüfung §3 NHundG
(Hundeführerschein)
Sachkundenachweis für Hundehalter*innen
nach § 3 Abs. 1 & 2 NHundG
Du kannst bei uns den theoretischen und den praktischen Teil der Sachkundeprüfung
nach §3 NHundG ablegen - auch wenn Du kein Kunde unserer Hundeschule bist.
Theoretische Prüfung (möglichst vor Aufnahme der Hundehaltung)
Die Theoretische Prüfung findet zu festen Terminen (siehe unten) im Seminarraum der Hundeschule statt.
Für die Prüfung benötigst Du ein internetfähiges Endgerät wie z. B. ein Smartphone/Tablet/Laptop auf dem Du die Prüfung ablegen kannst (ein Hotspot für den Internetzugang kann gestellt werden).
Außerdem musst Du Dich vor Ort mittels eines Lichtbildausweises (Personalausweis/Pass) ausweisen.
Ablauf der Prüfung:
Insgesamt müssen 35 Fragen aus fünf Themenbereichen beantwortet werden. Pro Frage stehen jeweils vier Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, von denen immer jeweils eine zutreffend ist.
Für die Beantwortung der Fragen stehen Dir 45 Minuten zur Verfügung.
Bei den fünf Themenbereichen handelt es sich um:
-
Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
-
das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
-
das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
-
das Erziehen und Ausbilden von Hunden
-
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft kostenpflichtig wiederholt werden.
Kosten für die Theoretische Sachkundeprüfung nach §3 NHundG:
50,00 Euro
Mitzubringen sind:
- internetfähiges Endgerät (Smartphone/Tablet/Laptop - Hotspot für Internetzugang kann gestellt werden)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Praktische Prüfung (während des ersten Jahres der Hundehaltung)
Die Praktische Prüfung findet zu festen, buchbaren Terminen statt (siehe weiter unten).
Es werden insgesamt 11 Prüfungssituationen an mindestens zwei unterschiedliche Örtlichkeiten überprüft.
Dazu gehört ein ablenkungsarmer Bereich (wie Grün- oder Parkanlage)
und ein verkehrsöffentlicher Bereich.
Ablauf der Prüfung:
Im Rahmen eines 'Prüfungsspazierganges' werden wir gemeinsam die erforderlichen Örtlichkeiten anlaufen.
Im ablenkungsarmen Bereich finden folgende Prüfungssituationen statt:
-
Handling am Hund (Zähne, Ohren, Pfoten kontrollieren)
-
Kontrolliertes Gehen an der Leine - ohne Passanten oder andere Hunde zu belästigen/behindern/gefährden
-
'Sitz', 'Platz', Steh' oder 'Bleib' - nach maximal drei Wiederholungen des Kommandos
-
Kommen auf Ruf - nach maximal drei Wiederholungen des Kommandos
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Begegnungen mit z. B. Jogger oder Skater - ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen
-
Begegnungen mit Menschengruppe/Spaziergänger - ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen
-
Begegnung mit anderen Hunden - ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Hunde
Im verkehrsöffentlichen Raum finden folgende Prüfungssituationen statt:
8. Gehen an stärker befahrener Straße - ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
9. Überqueren einer befahrenen Straße - ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
10. Begegnung mit z. B. Radfahrern, Kinderwagen - ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen oder des Straßenverkehrs
11. Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppen - ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen oder des Straßenverkehrs
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn:
-
der Prüfling mit seinem Hund mindestens sieben der elf Prüfungssituationen erfolgreich absolviert.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn:
-
der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, ODER
-
der Prüfling sich unangemessen verhält, ODER
-
der Prüfling von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger erfolgreich absolviert
Die gesamte Prüfung kann beliebig oft jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.
Während der gesamten Prüfung sind Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug erlaubt.
Bei nicht sozialverträglichen Hunden wird besonders darauf geachtet, wie gut der Hundeführer auf den Hund einwirken kann.
Kosten für die praktische Sachkundeprüfung nach §3 NHundG:
50,00 Euro
Mitzubringen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass